Vergiftungen
Unter Vergiftung versteht man das Auftreten schwerer, oft lebensbedrohender Krankheitserscheinungen nach Aufnahme eines Gifts. Gifte sind feste, flüssige oder gasförmige chemische Substanzen, die, schon in geringer Menge aufgenommen, den Körper schwer schädigen. Die Aufnahme des Gifts kann über die Lunge, den Magen, die Haut und durch Injektionen erfolgen.
Erkennen An eine Vergiftung muss man denken, wenn bei einem bisher gesunden Menschen plötzlich schwere Krankheitserscheinungen auftreten wie:
- Bewusstseinsstörung - Bewusstlosigkeit
- Erregungs- und Rauschzustände
- Übelkeit - Erbrechen - Durchfälle
- Hautveränderungen (Blässe, Röte, Blauverfärbung)
- Pupillenveränderung (starre Pupillen, die eng oder weit sein können)
- Atem- und Kreislaufstörungen
Weiters muss an eine Vergiftung gedacht werden, wenn mehrere Menschen gleichzeitig dieselben Krankheiserscheinungen aufweisen (z. B. Erbrechen, Durchfall) oder wenn die Umstände eines Unglücks dafür sprechen (Regloser im Gärkeller). Zusätzliche Hilfen für das Erkennen einer Vergiftung sind:
- Befragen und Beobachten des Erkrankten
- Befragen der Umgebungspersonen (Angehörige, Nachbarn)
- Inspektion der Umgebung (Abschiedsbrief, leere Medikamentenschachteln)
Gefahren Schock - Bewusstlosigkeit - Atemstillstand - Kreislaufstillstand. Zudem kann es zu bleibenden Spätschäden, z. B. Hirn-, Leber- und Nierenschäden, kommen.
Erste Hilfe Das Ziel der ersten Hilfe ist die Erhaltung des Lebens durch allgemeine Maßnahmen. Sie richten sich:
- nach dem Zustand des Verunglückten
- nach der Art der Giftaufnahme
- nach der Art des aufgenommenen Giftstoffs
Ist der Vergiftete ohne Bewusstsein:
- Notfalldiagnose stellen und
- entsprechende Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
- Notruf (112 in Deutschland, 144 in Österreich)
- vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben
Ist der Vergiftete bei Bewusstsein:
- Gift bekannt: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) anrufen und deren Anordnungen durchführen
- Schockbekämpfung
- Notruf (112 in Deutschland, 144 in Österreich)
- vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben
Vergiftung über die Atemwege
Kohlen(mon)oxydvergiftung Kohlen(mon)oxyd ist ein farbloses, geruchloses und giftiges Gas. Es kommt in Auspuffgasen, bei schwelenden Bränden (Rauchgas), bei Explosion von Sprengstoffen sowie bei unvollständiger Verbrennung in schlecht ziehenden Öfen vor. Da sich das Gas im Freien rasch verflüchtigt, besteht Gefahr (außer bei Großbränden) hauptsächlich in geschlossenen Räumen (laufender Motor in geschlossener Garage, Durchlauferhitzer). Kohlen(mon)oxyd-Luftgemische sind hochexplosiv.
Rauchgasvergiftung (Reizgas) Durch Einatmen von Reizgasen kommt es zu Atemnot und Lungenschädigung. Diese kann oft erst nach Stunden zu akuter Atemnot und Erstickung führen.
Ersticken durch Kohlendioxyd (CO2) Kohlendioxyd ist ein farbloses, schwach säuerlich riechendes, nicht brennbares und im Prinzip ungiftiges Gas, das schwerer als Luft ist und sich am Boden sammelt. Dabei wird die Luft und somit der lebenswichtige Sauerstoff verdrängt, so dass es zur Erstickung kommt. Dieses CO2 kommt in Gärkellern (von Wein- und Mostkellereien), Silos, Jauchegruben, Stollen und Brunnenschächten vor.
Gefahren: Lebensgefahr für Patient und Helfer!
- Vergiftung durch Gase
- Erstickungsgefahr durch Sauerstoffmangel
- Explosionsgefahr bei explosiven Gasen und Kraftstoffdämpfen
- Stichflammen bei Öffnen von Türen bzw. Fenstern (bei schwelenden Bränden und Sauerstoffmangel)
- Einsturzgefahr (nach Bränden und Explosionen)
- Sichtbehinderung und dadurch Verlust der Orientierung
Erste Hilfe
- Notruf (112 in Deutschland, 144 in Österreich), Spezialkräfte anfordern
Grundsätzliche Richtlinien zur Vermeidung von Gefahren:
- Erst wenn sich der Patient und Helfer außerhalb (Bergung erfolgt durch die Spezialkräfte, z.B. Feuerwehr) des Gefahrenbereichs befinden: Kontrolle der Lebensfunktionen, Notfalldiagnose stellen und die entsprechenden lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchführen.
- Wegen einer möglichen Explosionsgefahr darf die Unglücksstelle nicht mit offenem Licht (brennendes Streichholz, Feuerzeug, Zigaretten) betreten werden.
- Wegen der Gefahr der Funkenbildung darf weder ein Lichtschalter betätigt noch ein elektrisch betriebenes Gerät in Betrieb genommen werden
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Letzte Aktualisierung:
05.12.2007 (Inge Smolek) |
| Diese Informationen können den Besuch beim Arzt nicht ersetzen, sondern können Ihnen helfen, sich auf das Gespräch mit dem Arzt vorzubereiten. Eine Diagnose und die individuell richtige Behandlung kann nur im persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient festgelegt werden. |
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